Inhalt · 13 Abschnitte
Die Rechtslage in drei Sätzen
Stand: September 2026
1. Anbieter: Online-Glücksspiel ohne Konzession nach dem Glücksspielgesetz anzubieten, ist in Österreich nicht zulässig, und eine Konzession aus einem anderen EU- oder EWR-Staat berechtigt laut Finanzministerium ausdrücklich nicht dazu. 2. Spieler: Wer als gewöhnliche Spielerin oder gewöhnlicher Spieler mitspielt, bleibt nach § 168 Abs. 2 StGB straflos, das BMF bezeichnet die Teilnahme an ausländischen elektronischen Lotterien vom Inland aus aber gleichzeitig als „nicht zulässig“. 3. Reform: Die Glücksspielgesetz-Novelle liegt als Regierungsvorlage 594 d.B. im Parlament und ist noch kein geltendes Recht.
Im Netz kursieren dazu zwei Versionen: „völlig legal, eine Curaçao- oder EU-Lizenz reicht“ und „wer online spielt, macht sich strafbar“. Beide sind falsch und vermischen drei Ebenen: was der Anbieter darf, was dem Spieler droht und was die Reform ändern soll.

Wer in Österreich überhaupt eine Konzession hat
Das Monopol nach § 3 GSpG
Ausgangspunkt ist ein einziger Satz im Glücksspielgesetz: „Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt wird, dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol).“ So steht es in § 3 GSpG. Als Glücksspiele zählt § 1 Abs. 2 GSpG Poker, Two Aces, Beobachtungsroulette, Roulette, Black Jack, Bingo, Keno und Baccarat auf. Online-Glücksspiel fällt derzeit unter die „elektronischen Lotterien“ nach § 12a GSpG: Die Teilnahme erfolgt unmittelbar über elektronische Medien, das Ergebnis wird zentralseitig herbeigeführt.
win2day als einzige Online-Konzession
| Bereich | Berechtigt | Rahmen | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Online-Glücksspiel (elektronische Lotterien) | nur die Österreichische Lotterien GmbH, Rennweg 44, 1038 Wien, auf www.win2day.at | Konzession bis 30.09.2027, Übergangsregeln laut Reformentwurf möglich | § 12a und § 14 GSpG |
| Lotterien | dieselbe Gesellschaft | Lotterien-Konzession für höchstens 15 Jahre | § 14 GSpG |
| Spielbanken | Inhaber einer Spielbanken-Konzession | höchstens 15 Konzessionen, je höchstens 15 Jahre; laut Reformentwurf künftig 13 | § 21 GSpG |
| Automaten außerhalb der Casinos | Inhaber einer Landesbewilligung | strengere Schutzregeln für bestehende Geräte laut Regierungsvorlage erst ab 1.1.2031 | landesrechtliche Bewilligung |
| Sportwetten | Buchmacher mit Landesbewilligung | die klassische Sportwette gilt laut BMF nicht als Glücksspiel | Landesgesetze |
| Internationale Online-Casinos, auch mit Malta- oder Curaçao-Lizenz | kein Anbieter | keine Konzession nach dem GSpG, Angebot im Inland nicht zulässig | BMF-FAQ zum Monopol |
Die Konzessionärsliste des Finanzministeriums enthält für Online-Glücksspiel genau einen Namen. Neben der Österreichischen Lotterien GmbH steht dort kein weiterer Online-Casino-Betreiber, auch nicht 22BET. Spricht eine Vergleichsseite von „legalen Online Casinos in Österreich“ im Plural und zählt dann Anbieter mit Malta- oder Curaçao-Lizenz auf, stimmt schon die Überschrift nicht. Wie sich win2day und 22BET abseits der Konzession unterscheiden, zeigt der Beitrag win2day und internationale Anbieter im Direktvergleich.
Wer die Aufsicht führt
Seit 1. Jänner 2021 liegt die Aufsicht über das konzessionierte Glücksspiel beim Finanzamt Österreich, Dienststelle für Sonderzuständigkeiten, und nicht mehr beim Finanzministerium selbst. Eine „unabhängige Glücksspielbehörde“, von der manche Seiten schreiben, gibt es nicht. Die Regierungsvorlage sieht stattdessen eine „Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz“ vor, zuständig für wissenschaftliche Unterstützung und Marktbeobachtung.
Macht sich ein Spieler strafbar?
Die Antwort hat zwei Teile: Strafbar ist das bloße Mitspielen nicht, zulässig ist die Teilnahme bei ausländischen Anbietern laut BMF aber auch nicht. Straflos und zulässig sind rechtlich zwei verschiedene Dinge.
Strafrecht: § 168 StGB
§ 168 StGB regelt das Glücksspiel im Strafrecht. Auf Spielerseite erfasst Absatz 2 nur die gewerbsmäßige Beteiligung. Finanz- und Justizministerium halten dazu fest: Wer gewöhnlich spielt und nicht zugleich Veranstalter oder Förderer des Spiels ist, bleibt straflos. Ab wann Spielen gewerbsmäßig ist, beziffern die ausgewerteten Quellen nicht.
Strenger sieht es für jene aus, die Registrierungen gegen Provision an Anbieter ohne Konzession weiterleiten, also Vermittler oder Streamer. Eine Anwaltskanzlei hält in einer Einschätzung vom 29.04.2026 für diese Gruppe eine Strafbarkeit nach § 168 Abs. 1 StGB wegen „Förderung“ für möglich, dazu Verwaltungsstrafen nach § 52 GSpG. Den dort genannten Paragrafen haben wir am Gesetzestext geprüft: Für Links und Vermittlung ist § 52 Abs. 1 Z 6 einschlägig, für das Bewerben Z 9, nicht Z 10.
Verwaltungsstrafen: wen § 52 GSpG trifft
| Wer | Norm | Folge laut Gesetz |
|---|---|---|
| Wer verbotene Ausspielungen veranstaltet, organisiert oder unternehmerisch zugänglich macht | § 52 Abs. 1 Z 1 GSpG | Verwaltungsstrafe bis 60.000 € |
| Wer die Teilnahme fördert oder ermöglicht, insbesondere durch unternehmerisch geschaltete Internet-Links | § 52 Abs. 1 Z 6 GSpG | Verwaltungsstrafe bis 22.000 € |
| Wer verbotene Ausspielungen im Inland bewirbt oder das ermöglicht | § 52 Abs. 1 Z 9 GSpG | Verwaltungsstrafe bis 22.000 € |
| Kreditinstitute, die wissentlich und im vorsätzlichen Zusammenwirken mit dem Anbieter Einsätze weiterleiten | § 52 Abs. 1 Z 10 GSpG | Verwaltungsstrafe bis 22.000 € |
| Wer sich gewerbsmäßig am Glücksspiel beteiligt | § 168 Abs. 2 StGB | gerichtlich strafbar |
| Gewöhnliche Spielerin, gewöhnlicher Spieler | § 168 StGB, § 52 GSpG | straflos laut BMF und BMJ; eine Verwaltungsstrafe für bloße Spieler steht nicht im GSpG |
Was das BMF sagt
Straflosigkeit ist aber keine Erlaubnis. In seinen FAQ zum Glücksspielmonopol bezeichnet das Finanzministerium drei Dinge ausdrücklich als „nicht zulässig“: das Angebot ausländischer oder sonst illegaler Glücksspiele in Österreich, das Bewerben solcher Angebote und „die Teilnahme an ausländischen elektronischen Lotterien vom Inland aus“. Dazu kommt eine praktische Warnung: Werden Gewinne vorenthalten oder kommt es zu Betrug, seien rechtliche Schritte „kaum möglich oder gar erfolgreich“. Für gewöhnliche Spieler sieht das Gesetz also keine Strafe vor, einen verlässlichen Hebel im Streitfall gibt es bei einem Anbieter ohne Konzession laut BMF aber auch nicht.
Warum „EU-Lizenz“ und „Curaçao-Lizenz“ nichts daran ändern
Auf vielen Vergleichsseiten steht „EU-Lizenz“, „Curaçao-Lizenz reicht“ oder sogar „GSpG-Konzession“ über einer Liste von Offshore-Casinos. Keine dieser Formulierungen deckt sich mit den Primärquellen.
Was das Finanzministerium wörtlich schreibt
„Eine etwa in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat erteilte Konzession berechtigt nicht zum Anbieten von Glücksspielen in Österreich!“ So steht es in den FAQ des BMF zum Glücksspielmonopol. Maßgeblich ist allein die Konzession nach dem GSpG, und eine Lizenz aus Curaçao ist keine.
Die Gerichte sehen das seit Jahren gleich. 2016 bestätigten alle drei Höchstgerichte, dass das Monopol mit dem Unionsrecht vereinbar ist: der VwGH am 16.03.2016 (Ro 2015/17/0022), der VfGH am 15.10.2016 (E 945/2016) und der OGH am 22.11.2016 (4 Ob 31/16). Auf europäischer Ebene hat der EuGH am 16.04.2026 in der Rechtssache C-440/23, einem deutschen Fall, entschieden, dass das Unionsrecht weder nationalen Online-Glücksspielverboten noch Rückforderungsklagen gegen Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten entgegensteht. Eine Malta-Lizenz ist danach keine Verteidigung. Das Argument mit der EU-Dienstleistungsfreiheit trägt also nicht.
Netzsperren über IP oder DNS und Payment-Blocking gegen ausländische Anbieter sind derzeit nicht in Kraft, vorgesehen sind diese Maßnahmen erst in der Reform. Heute existiert nur das Verbot für Kreditinstitute, im vorsätzlichen Zusammenwirken mit einem Anbieter Einsätze weiterzuleiten. Dass eine Website erreichbar ist, sagt deshalb nichts darüber, ob das Angebot zulässig ist. Hinweise zum Umgehen von Sperren gibt es auf dieser Seite nicht, auch nicht für die Zeit nach der Reform.
Was das konkret für 22BET heißt
22BET nennt auf der eigenen Website weder eine Betreibergesellschaft noch eine Registernummer, weder in den deutschen und englischen AGB noch auf der Seite „Über uns“, der Kontaktseite oder im Footer. Eine Lizenznummer, ein Lizenzsiegel oder ein Prüflink ist ebenfalls nicht zu sehen, im eingebetteten Seiten-Code steht sogar hasLicense:false. Abgerufen wurde das am 18.09.2026 über eine schwedische Verbindung, der Footer kann je nach Land abweichen. Laut Testberichten operiert 22BET mit einer Curaçao-Lizenz; auf der Website selbst wird keine Lizenznummer angezeigt. Eine Konzession nach dem GSpG hat 22BET nicht. Register und Zertifikate im Detail stehen unter Welche Lizenz zeigt 22BET tatsächlich?, die Grundlagen zur Lizenzform unter Curaçao-Lizenz: was dahintersteckt und was nicht.
Die AGB des Anbieters schieben die Rechtsfrage ausdrücklich zum Kunden. Laut AGB musst du selbst sicherstellen, dass Glücksspiel an deinem Wohnort legal ist. Die Erreichbarkeit der Website „kann nicht als offizielle Genehmigung oder rechtliche Grundlage … angesehen werden“, und mit der Registrierung bestätigst du, vorher Rechtsberatung erhalten zu haben. Wohnst du dort, wo die Nutzung illegal ist, darf 22BET das Konto schließen und das Guthaben abzüglich der seit der letzten Einzahlung gutgeschriebenen Gewinne erstatten.
Die Reform: was geplant ist und warum noch nichts davon gilt
Laut Parlamentskorrespondenz Nr. 787 vom 12.08.2026 liegt die Novelle des Glücksspielgesetzes als Regierungsvorlage 594 d.B. dem Parlament vor. Einem Ausschuss war die Vorlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugewiesen, voraussichtlich wird es der Finanzausschuss. Im Begutachtungsverfahren gingen 109 Stellungnahmen ein.
Was die Vorlage vorsieht
- Ein „streng reguliertes Konzessionssystem für Online-Glücksspiel“ mit mehreren Anbietern statt einer einzigen Konzession.
- Ein zentrales, anbieterübergreifendes Sperrregister und verpflichtende Einzahlungslimits über alle Anbieter hinweg.
- Für Automaten 2 Sekunden Spielgeschwindigkeit, nach 90 Minuten eine Abkühlphase von 15 Minuten mit Aufklärungsvideos und höchstens 5 € Einsatz pro Spiel.
- Limits auch für virtuelle Slots und verpflichtende Analysen des Spielsuchtpotenzials.
- Werbebeschränkungen, die „gezielt weiterentwickelt“ werden sollen.
- Netzsperren, Payment-Blocking und verdeckte Testspiele durch das Amt für Betrugsbekämpfung.
- Eine „Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz“ für wissenschaftliche Unterstützung und Marktbeobachtung.
- Laut BMF künftig 13 Spielbanken-Konzessionen, eine Vergabe in Paketen soll zulässig sein.
Unter den Voraussetzungen für eine Online-Konzession nennt die Vorlage zwei, die an der Vergangenheit eines Anbieters hängen: Abgabenschulden müssen beglichen sein, und alle rechtskräftigen Urteile aus Spielerschutzklagen müssen erfüllt sein.
Die geplanten Fristen
Jeder der folgenden Punkte gilt nur laut Regierungsvorlage oder laut BMF-Aussendung vom 4.8.2026 und ist noch nicht beschlossen.
- 4.8.2026: Notifizierung bei der EU-KommissionDas BMF hat den Entwurf der EU-Kommission übermittelt. Damit läuft eine dreimonatige Stillhaltefrist, erst nach deren Ende kann der Nationalrat beschließen. Der parlamentarische Prozess läuft parallel.
- Anfang November 2026: Ende der StillhaltefristEin einzelnes Datum nennt das BMF nicht, Branchenmedien schwanken zwischen zwei Tagen. Ein Beschluss ist laut Medien für den Herbst geplant; die Branchenplattform spieler-info.at schätzt „zwischen November und Dezember 2026“.
- 31.12.2026: Einstellungsfrist für Anbieter ohne KonzessionWer ohne heimische Konzession anbietet, muss laut Vorlage spätestens an diesem Tag aufhören, um für eine neue Konzession infrage zu kommen. Wer weitermacht, dem droht laut BMF eine Sperrfrist von 18 Monaten, ab 2030 von 24 Monaten. Das Ministerium begründet das mit „Gerechtigkeit für rund 20.000 geschädigte Spielerinnen und Spieler“.
- 1. Jänner 2027: Konzessionen, Sperrregister, NetzsperrenAb diesem Tag sollen neue Online-Konzessionen erteilt werden können. Gleichzeitig sollen Sperrregister, Netzsperren und Payment-Blocking in Kraft treten. Der frühere Ministerialentwurf nannte dafür laut CMS noch den Ablauf des 30.09.2027; die neuere Regierungsvorlage geht vor.
- 1.10.2027: frühestmögliche Gültigkeit neuer KonzessionenZwischen Erteilung und Start liegt ein „Cooling-off“. Die heutige Konzession der Österreichischen Lotterien läuft laut BMF bis 30.09.2027, also genau bis zum Vortag. Laut CMS-Analyse des Ministerialentwurfs sollen die bisherigen Regeln zu elektronischen Lotterien unter Voraussetzungen bis 31.12.2028 anwendbar bleiben.
- 1.1.2031: strengere Regeln für bestehende AutomatenFür Automaten, die heute nach Landesrecht bewilligt sind, sollen die verschärften Schutzregeln erst ab diesem Datum gelten.
Was noch offen ist
Noch kein geltendes Recht
Am 18.09.2026 zeigt der Gesetzestext auf jusline.at weiterhin § 12a mit den „elektronischen Lotterien“ und § 57 in der alten Systematik. Bis zum Beschluss im Nationalrat können sich Fristen, Limits und Zuständigkeiten noch ändern. Offen ist auch, welche Anbieter einen Antrag stellen: Ob 22BET das tut oder das Angebot bis Jahresende einstellt, ist nicht veröffentlicht. Wer heute schreibt, ein bestimmter Anbieter sei „ab 2027 legal“, stellt eine Vermutung als Tatsache dar.
Einzahlungslimits in Österreich: was heute gilt, was die Reform plant
Wer nach einem Online Casino ohne Limit in Österreich sucht, will oft ein bestehendes Limit loswerden. Einen Weg dorthin zeigen wir nicht. Was sich zeigen lässt: welche Grenzen heute gelten, bei wem, und was die Reform daran ändern soll.
| Kriterium | Heute, Stand September 2026 | Laut Reform, geplant |
|---|---|---|
| Limit unter 26 Jahren | bei win2day höchstens 250 € pro Woche | laut CMS-Analyse des Ministerialentwurfs 250 € pro Woche |
| Limit ab 26 Jahren | bei win2day Standardlimit von 1 bis 1.680 € pro Kalendermonat, mehr nur unter Voraussetzungen | laut CMS-Analyse 1.680 € pro Monat |
| Gilt über alle Anbieter | nein, ein anbieterübergreifendes Limit gibt es nicht | ja, verpflichtend |
| Zentrales Sperrregister | gibt es nicht | ab 1.1.2027 für Casinos, Automaten und Online-Glücksspiel, ohne Lotterien |
| Virtuelle Slots | keine Angabe in den ausgewerteten Quellen | laut CMS höchstens 5 € Einsatz und 10.000 € Gewinn, mindestens 2 Sekunden pro Spiel, 15 Minuten Pause nach 90 Minuten |
| Sportwetten | Landesrecht; belegt ist Oberösterreich mit höchstens 500 € pro Wette | bleiben außerhalb des GSpG |
Quellen: Serviceblog von win2day, Parlamentskorrespondenz Nr. 787 vom 12.08.2026, CMS-Analyse des Ministerialentwurfs vom 10.07.2026 (Details der Regierungsvorlage können abweichen), ORF vom 29.06.2026, OGH 2 Ob 138/22s.
Zur Frage, wie man bei win2day das Limit ändert: Über 1.680 € pro Kalendermonat geht es nur unter Voraussetzungen, die wir nicht im Einzelnen erhoben haben. Für Spielbanken gilt eine eigene Schutzregel: Besteht bei einem Gast die begründete Annahme, dass sein Existenzminimum gefährdet ist, muss die Spielbankleitung nach § 25 Abs. 3 GSpG unabhängige Bonitätsauskünfte einholen und ein Beratungsgespräch führen.
Auch an der Reform gibt es Kritik. Der Wiener Suchtkoordinator bemängelte laut ORF vom 29.06.2026, dass Sportwetten dem Glücksspielgesetz auch nach der Reform nicht unterstellt sind.
Ein internationaler Anbieter ist kein Ausweg aus einem Limit, das du dir selbst gesetzt hast oder das dir ein konzessionierter Anbieter vorgibt. Wird das Limit regelmäßig zu knapp, ist das ein Signal und kein technisches Problem. Selbsttest, Sperren und Beratungsstellen findest du unter Hilfe, Selbstsperre und Limits in Österreich.
Sportwetten sind rechtlich etwas anderes
Viele Ratgeber werfen Casino und Sportwette in einen Topf, rechtlich trennt die beiden aber eine klare Linie. Die klassische Sportwette gilt laut BMF nicht als Glücksspiel, weil die Vorhersage „eher von der Geschicklichkeit als vom Zufall“ bestimmt wird. Eine Bewilligung des Bundes braucht es dafür nicht, wohl aber eine landesgesetzliche Bewilligung für die Annahme von Wetten, dazu gelten gewerbe- und gebührenrechtliche Bestimmungen.
| Einordnung | die klassische Sportwette ist laut BMF kein Glücksspiel, die Bewilligung erteilen die Länder |
|---|---|
| OGH-Rechtssatz RS0134744 | in Landesgesetzen geregelte Sportwetten fallen nicht unter das GSpG; zuletzt 9 Ob 76/ |
| Fehlende Landesbewilligung | macht Wettverträge laut Kanzlei-Zusammenfassung von 9 Ob 76/ |
| Über/Unter-Wetten während des Spiels | laut OGH kein Glücksspiel, Rückforderung der Einsätze abgewiesen (WKO Vorarlberg, 13.02.2024) |
| Virtuelle oder aufgezeichnete Rennen | Glücksspiel (VwGH 2009/ |
| Einsatzgrenze pro Wette | Landesrecht; belegt ist Oberösterreich mit 500 € (OGH 2 Ob 138/ |
| Wettgebühr | 5 % vom Einsatz seit 1. April 2025, vorher 2 %; als im Inland abgeschlossen gilt auch eine Wette, an der du vom Inland aus teilnimmst |
| Nach der Reform | Sportwetten bleiben laut Regierungsvorlage Ländersache |
Daraus folgt zweierlei. Beim Wettangebot eines internationalen Buchmachers stellt sich nicht die GSpG-Frage, sondern die nach einer Landesbewilligung; eine Übersicht über die Wettgesetze aller neun Länder haben wir nicht erhoben. Außerdem ist die Grenze dünner als gedacht: Ein computergeneriertes Rennen im Wettbereich ist rechtlich Glücksspiel und damit Sache des GSpG. Wie Live-Wetten praktisch ablaufen, steht unter Live-Wetten mit Cash-out und ihren Fallstricken.
Steuern auf Gewinne: was belegt ist und was nicht
Die kurze Antwort, die man überall liest, lautet „steuerfrei“. Die Quellen sagen etwas Engeres. Laut WKO unterliegen Lotteriegewinne und Gewinne aus Preisausschreiben nicht der Einkommensteuer, weil solche Gewinne nicht als Einkünfte gelten. win2day schreibt, dass Gewinne aus konzessioniertem Glücksspiel für Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei sind, bei Sportwetten, „solange keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt“. Steuerpflichtig sind die Erträge aus dem angelegten Gewinn: laut Österreichischen Lotterien 25 % KESt auf Zinsen und 27,5 % auf Dividenden.
Die Lücke in den Quellen
Für Gewinne bei nicht konzessionierten Offshore-Anbietern gibt es in keiner BMF-Quelle eine ausdrückliche Regelung. Die Steuerfreiheit hängt in allen Quellen am konzessionierten Glücksspiel und an Privatpersonen. Wie ein Gewinn bei einem Anbieter ohne heimische Konzession steuerlich zu behandeln ist, ist nicht veröffentlicht; im Einzelfall klärt das eine Steuerberatung und nicht diese Seite. Mehr dazu unter Steuern auf Gewinne in Österreich.
Rückforderung von Spielverlusten: was die Gerichte entschieden haben
| Entscheidung | Datum | Kernaussage |
|---|---|---|
| OGH 4 Ob 199/ | 20.12.2016 | Eine partielle Geschäftsunfähigkeit wegen Spielsucht berechtigt zur Rückabwicklung der Glücksspielverträge und zur Rückforderung der Einsätze. |
| OGH 1 Ob 229/ | 22.06.2021 | Anbieter ohne Konzession handeln in Österreich gesetzwidrig, die Verträge mit heimischen Spielern sind unwirksam, der Einsatz ist zu erstatten. Im Fall ging es um einen Anbieter mit Sitz und Lizenz in Gibraltar. |
| OGH 8 Ob 21/ | 26.06.2024 | Auch der Anbieter ohne Konzession, hier mit Sitz in Malta, kann ausbezahlte Gewinne zurückfordern, weil die Verträge absolut nichtig sind. Der Spieler soll nicht Gewinne behalten und zugleich Verluste zurückfordern können. |
| OGH 1 Ob 52/ | 24.07.2024 | Auch wer eine für verbotene Ausspielungen genutzte Website mitbetreibt, haftet für die Spielverluste, selbst ohne Vertragspartner der Spiele zu sein. |
| EuGH C-77/ | 15.01.2026 | Klagt ein Spieler aus Österreich gegen Geschäftsführer eines ausländischen Anbieters ohne heimische Lizenz, im Fall eines maltesischen, ist nach der Rom-II-Verordnung österreichisches Deliktsrecht anwendbar. |
| EuGH C-440/ | 16.04.2026 | Das Unionsrecht steht weder Online-Glücksspielverboten noch Rückforderungsklagen entgegen; eine Malta-Lizenz ist keine Verteidigung, die Klagen sind nicht rechtsmissbräuchlich. |
Die Entscheidung vom 26.06.2024 wirkt in die Gegenrichtung: Danach kann der Anbieter seinerseits ausbezahlte Gewinne zurückverlangen.
Wo die Grenzen liegen
- Sportwetten: Verluste sind laut Einschätzung der Kanzlei Peschel „generell“ nicht rückforderbar, weil Sportwetten rechtlich nicht als Glücksspiel gelten. Eine fehlende Landesbewilligung macht den Wettvertrag laut Kanzlei-Zusammenfassung von 9 Ob 76/25d nicht nichtig.
- win2day: Verluste beim konzessionierten Anbieter sind nach derselben Einschätzung ebenfalls nicht rückforderbar. Ausnahme in beiden Fällen: pathologische Spielsucht mit partieller Geschäftsunfähigkeit, meist durch ein Gutachten belegt.
- Verjährung: Kanzleien geben an, Verluste ließen sich „bis zu 30 Jahre rückwirkend“ zurückfordern. Einen OGH-Rechtssatz dazu haben wir nicht geprüft, als gesicherte Tatsache gilt die Angabe hier nicht.
- Vollstreckung: Malta schützt Anbieter seit 2023 mit „Bill 55“ (Art. 56A Gaming Act) vor der Vollstreckung ausländischer Urteile. Generalanwalt Emiliou hielt das in seinen Schlussanträgen zu C-683/24 vom 23.04.2026 für unzulässig, ein Urteil war bei unserer Prüfung am 18.09.2026 nicht auffindbar. Der Status ist offen.
Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung und keine Empfehlung zu klagen. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab, und eine Kanzlei vermitteln wir nicht.
Der Markt in Zahlen: Studien, keine Statistik
Die Zahlen, die in der Reformdebatte kursieren, stammen aus privaten Marktstudien und aus Angaben von Interessenvertretern, nicht aus einer amtlichen Statistik. Die Tabelle nennt deshalb bei jedem Wert, woher er kommt.
| Kennzahl | Wert | Quelle und Art |
|---|---|---|
| Brutto-Spiel- und Wetterträge gesamt 2025 | rund 2,48 Mrd. € (+4,3 %) | BRANCHENRADAR, vorläufig, private Studie |
| davon Online-Glücksspiel | 551 Mio. € (+11,2 %), win2day und mehr als 40 weitere Anbieter | BRANCHENRADAR, private Studie; Anbieterzahl laut APA-Bericht |
| davon Sportwetten | 520 Mio. € (+2,8 %) | BRANCHENRADAR, private Studie |
| davon Lotterien | rund 800 Mio. € (+5,7 %) | BRANCHENRADAR, private Studie |
| Spielbanken sowie Automaten außerhalb der Casinos (Landesausspielungen und VLT) | rund 300 Mio. € und 312 Mio. € | APA-Bericht zur selben Studie |
| Kanalisierung zu win2day | 46,7 %, bezogen auf den Online-Bruttospielertrag 2024 | BRANCHENRADAR, private Studie |
| Anteil der Online-Spieler bei Casinos Austria und Lotterien | rund 35 % | Branchenverband OVWG |
| Marktanteil win2day | rund 60 % | Casinos Austria, Eigenangabe |
| Spielten in den letzten 12 Monaten Glücksspiel oder Sportwetten | 47 % | GÖG-Repräsentativerhebung, N = 5.963 |
| Hinweise auf problematisches oder pathologisches Spielverhalten | 1,8 % | GÖG-Erhebung, Wellen 2020 bis 2022 |
| Glücksspielabgabe allgemein und für elektronische Lotterien | 17,5 % vom Einsatz und 45 % der Jahresbruttospieleinnahmen | § 57 Abs. 1 und 2 GSpG |
Die Spanne bei der Kanalisierung ist die eigentliche Aussage: Je nach Quelle und Bezugsgröße liegt der Anteil des konzessionierten Anbieters zwischen rund 35 % und rund 60 %, und keine der drei Zahlen ist amtlich. BRANCHENRADAR prognostiziert bei unveränderter Rechtslage bis 2031 rund 1 Mrd. € Online-Bruttospielertrag und eine auf rund 39 % sinkende Kanalisierung.
Hilfe und Spielerschutz in Österreich
Wenn Spielen mehr Geld oder Zeit kostet als geplant, helfen diese Stellen weiter, bundesweit und in den Ländern.
| Glücksspielsucht-Hotline der MedUni Wien | 0800 20 52 42, österreichweit kostenfrei |
|---|---|
| Spielsuchthilfe Wien | Stolberggasse 26/ |
| Anonyme Spieler Österreich, Selbsthilfe | 0660/ |
| Anton Proksch Institut | 01/ |
| Fachstelle für Glücksspielsucht Steiermark | +43 664 964 36 92, Graz |
| Stabsstelle für Spielerschutz im BMF | Johannesgasse 5, 1010 Wien, mit Selbsttest „Bin ich gefährdet?“ und Link zur Schuldnerberatung |
| Alle 9 Bundesländer | Verzeichnis „Hilfsangebote in den Bundesländern“ des BMF |
| playsponsible.at | Limitierung, Selbstsperre und Sperre von Glücksspiel-Websites; Portal von Casinos Austria und Lotterien |
Ein zentrales, anbieterübergreifendes Sperrregister gibt es heute nicht. Eine Selbstsperre gilt deshalb nicht automatisch bei allen Anbietern. Selbsttest und Sperren im Detail stehen unter verantwortungsvoll spielen.
Die Primärquellen dieser Seite
Alle Quellen wurden am 18.09.2026 abgerufen, die Gesetzestexte über jusline.at. Weitere Themen aus Recht und Praxis findest du unter alle Ratgeber im Überblick.
- Glücksspielgesetz, etwa § 3 GSpG auf jusline.at und § 52 GSpG, Stand der Gesetzgebung 18.09.2026.
- FAQ zum Glücksspielmonopol, Bundesministerium für Finanzen.
- Konzessionäre und Ausspielungsbewilligte, Bundesministerium für Finanzen.
- Novelle des Glücksspielgesetzes, Parlamentskorrespondenz Nr. 787 vom 12.08.2026.
- Pressemeldung zum Glücksspielgesetz vom 4.8.2026, Bundesministerium für Finanzen.
- Entscheidungen des OGH: 1 Ob 229/20p und 8 Ob 21/24g.
- Glücksspiel und Preisausschreiben, WKO, Stand 01.02.2026.
- Hilfsangebote in den Bundesländern, Bundesministerium für Finanzen.
Wer trotzdem international spielt, liest vorher diese vier Punkte
Die Entscheidung bleibt bei dir. Wenn du dich trotzdem für einen internationalen Anbieter entscheidest, lies bei 22BET vor der ersten Einzahlung diese vier Punkte.
- AGB, Abschnitt 2: Die Verantwortung für die Rechtslage am Wohnort liegt laut AGB bei dir. Bei unzulässiger Nutzung kann 22BET das Konto schließen und das Guthaben abzüglich der Gewinne seit der letzten Einzahlung erstatten.
- Bonusbedingungen: Das Casinopaket bis 1.500 € und 150 Freispiele ist an einen 35-fachen Umsatz und einen Maximaleinsatz von 5 € gebunden. Wie sich das rechnet, zeigt der Beitrag Bonusbedingungen mit Rechenbeispiel.
- Die Gegenrichtung der Urteile: Nach OGH 8 Ob 21/24g kann ein Anbieter ohne Konzession ausbezahlte Gewinne zurückfordern, und das BMF nennt rechtliche Schritte bei vorenthaltenen Gewinnen „kaum möglich“.
- Dein eigenes Budget: Leg die Summe vor der Einzahlung fest. Ein anbieterübergreifendes Limit, das dich bremst, gibt es heute nicht.
Auszahlung, Support und Konto haben wir im 22BET-Test mit unseren Erfahrungen geprüft.
Die Bedingungen bei 22BET selbst nachlesen
AGB und Bonusbedingungen stehen beim Anbieter im Original. Ein Aktionscode ist nicht nötig.
Häufige Fragen
Ist Online Casino in Österreich legal?
Mache ich mich strafbar, wenn ich in einem Online Casino spiele?
Welche Online Casinos sind in Österreich legal?
Reicht eine EU- oder Curaçao-Lizenz, um in Österreich anbieten zu dürfen?
Was ändert die Glücksspielgesetz-Novelle 2026?
Gibt es in Österreich Netzsperren für Online Casinos?
Gibt es ein Online Casino ohne Limit in Österreich?
Kann ich Spielverluste zurückfordern?
Nächster Schritt: Wenn du dich trotzdem für einen internationalen Anbieter entscheidest: Lies bei 22BET zuerst AGB und Bonusbedingungen.



