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22BET
Gesetzbuch und Hammer mit rot-weiß-rotem Band

Ratgeber Recht: GSpG, StGB, Reform

Ist Online Casino in Österreich legal? Die Rechtslage nüchtern erklärt

Online-Glücksspiel anbieten darf in Österreich nur, wer eine Konzession nach dem Glücksspielgesetz hat, und die hält allein die Österreichische Lotterien GmbH für win2day. Wer als gewöhnlicher Spieler mitspielt, ist nach § 168 StGB nicht strafbar. Das Finanzministerium nennt die Teilnahme bei ausländischen Anbietern trotzdem „nicht zulässig“, und die Reform mit mehreren Online-Konzessionen ist noch nicht beschlossen.

Stand: 21. September 2026So prüfen wir

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Stand: 18. September 2026Alle BedingungenVerantwortungsvoll spielen

Online-Konzession
nur win2day, bis 30.09.2027
Spieler strafbar?
nein, außer gewerbsmäßig
Teilnahme laut BMF
„nicht zulässig“
Reform RV 594 d.B.
nicht beschlossen
Inhalt · 13 Abschnitte

Die Rechtslage in drei Sätzen

Stand: September 2026

1. Anbieter: Online-Glücksspiel ohne Konzession nach dem Glücksspielgesetz anzubieten, ist in Österreich nicht zulässig, und eine Konzession aus einem anderen EU- oder EWR-Staat berechtigt laut Finanzministerium ausdrücklich nicht dazu. 2. Spieler: Wer als gewöhnliche Spielerin oder gewöhnlicher Spieler mitspielt, bleibt nach § 168 Abs. 2 StGB straflos, das BMF bezeichnet die Teilnahme an ausländischen elektronischen Lotterien vom Inland aus aber gleichzeitig als „nicht zulässig“. 3. Reform: Die Glücksspielgesetz-Novelle liegt als Regierungsvorlage 594 d.B. im Parlament und ist noch kein geltendes Recht.

Im Netz kursieren dazu zwei Versionen: „völlig legal, eine Curaçao- oder EU-Lizenz reicht“ und „wer online spielt, macht sich strafbar“. Beide sind falsch und vermischen drei Ebenen: was der Anbieter darf, was dem Spieler droht und was die Reform ändern soll.

Gesetzbuch und Hammer mit rot-weiß-rotem Band
Gesetzbuch und Hammer mit rot-weiß-rotem Band

Wer in Österreich überhaupt eine Konzession hat

Das Monopol nach § 3 GSpG

Ausgangspunkt ist ein einziger Satz im Glücksspielgesetz: „Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt wird, dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol).“ So steht es in § 3 GSpG. Als Glücksspiele zählt § 1 Abs. 2 GSpG Poker, Two Aces, Beobachtungsroulette, Roulette, Black Jack, Bingo, Keno und Baccarat auf. Online-Glücksspiel fällt derzeit unter die „elektronischen Lotterien“ nach § 12a GSpG: Die Teilnahme erfolgt unmittelbar über elektronische Medien, das Ergebnis wird zentralseitig herbeigeführt.

win2day als einzige Online-Konzession

Wer in Österreich welche Berechtigung hat. Quellen: Konzessionärsliste und FAQ des BMF, Glücksspielgesetz auf jusline.at, Parlamentskorrespondenz Nr. 787, abgerufen am 18.09.2026. Stand: September 2026.
BereichBerechtigtRahmenGrundlage
Online-Glücksspiel (elektronische Lotterien)nur die Österreichische Lotterien GmbH, Rennweg 44, 1038 Wien, auf www.win2day.atKonzession bis 30.09.2027, Übergangsregeln laut Reformentwurf möglich§ 12a und § 14 GSpG
Lotteriendieselbe GesellschaftLotterien-Konzession für höchstens 15 Jahre§ 14 GSpG
SpielbankenInhaber einer Spielbanken-Konzessionhöchstens 15 Konzessionen, je höchstens 15 Jahre; laut Reformentwurf künftig 13§ 21 GSpG
Automaten außerhalb der CasinosInhaber einer Landesbewilligungstrengere Schutzregeln für bestehende Geräte laut Regierungsvorlage erst ab 1.1.2031landesrechtliche Bewilligung
SportwettenBuchmacher mit Landesbewilligungdie klassische Sportwette gilt laut BMF nicht als GlücksspielLandesgesetze
Internationale Online-Casinos, auch mit Malta- oder Curaçao-Lizenzkein Anbieterkeine Konzession nach dem GSpG, Angebot im Inland nicht zulässigBMF-FAQ zum Monopol

Die Konzessionärsliste des Finanzministeriums enthält für Online-Glücksspiel genau einen Namen. Neben der Österreichischen Lotterien GmbH steht dort kein weiterer Online-Casino-Betreiber, auch nicht 22BET. Spricht eine Vergleichsseite von „legalen Online Casinos in Österreich“ im Plural und zählt dann Anbieter mit Malta- oder Curaçao-Lizenz auf, stimmt schon die Überschrift nicht. Wie sich win2day und 22BET abseits der Konzession unterscheiden, zeigt der Beitrag win2day und internationale Anbieter im Direktvergleich.

Wer die Aufsicht führt

Seit 1. Jänner 2021 liegt die Aufsicht über das konzessionierte Glücksspiel beim Finanzamt Österreich, Dienststelle für Sonderzuständigkeiten, und nicht mehr beim Finanzministerium selbst. Eine „unabhängige Glücksspielbehörde“, von der manche Seiten schreiben, gibt es nicht. Die Regierungsvorlage sieht stattdessen eine „Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz“ vor, zuständig für wissenschaftliche Unterstützung und Marktbeobachtung.

Macht sich ein Spieler strafbar?

Die Antwort hat zwei Teile: Strafbar ist das bloße Mitspielen nicht, zulässig ist die Teilnahme bei ausländischen Anbietern laut BMF aber auch nicht. Straflos und zulässig sind rechtlich zwei verschiedene Dinge.

Strafrecht: § 168 StGB

§ 168 StGB regelt das Glücksspiel im Strafrecht. Auf Spielerseite erfasst Absatz 2 nur die gewerbsmäßige Beteiligung. Finanz- und Justizministerium halten dazu fest: Wer gewöhnlich spielt und nicht zugleich Veranstalter oder Förderer des Spiels ist, bleibt straflos. Ab wann Spielen gewerbsmäßig ist, beziffern die ausgewerteten Quellen nicht.

Strenger sieht es für jene aus, die Registrierungen gegen Provision an Anbieter ohne Konzession weiterleiten, also Vermittler oder Streamer. Eine Anwaltskanzlei hält in einer Einschätzung vom 29.04.2026 für diese Gruppe eine Strafbarkeit nach § 168 Abs. 1 StGB wegen „Förderung“ für möglich, dazu Verwaltungsstrafen nach § 52 GSpG. Den dort genannten Paragrafen haben wir am Gesetzestext geprüft: Für Links und Vermittlung ist § 52 Abs. 1 Z 6 einschlägig, für das Bewerben Z 9, nicht Z 10.

Verwaltungsstrafen: wen § 52 GSpG trifft

Wen das Glücksspielrecht mit Strafe bedroht. Quellen: § 52 Abs. 1 GSpG auf jusline.at und FAQ des BMF zum Glücksspielmonopol (zu § 168 StGB), abgerufen am 18.09.2026.
WerNormFolge laut Gesetz
Wer verbotene Ausspielungen veranstaltet, organisiert oder unternehmerisch zugänglich macht§ 52 Abs. 1 Z 1 GSpGVerwaltungsstrafe bis 60.000 €
Wer die Teilnahme fördert oder ermöglicht, insbesondere durch unternehmerisch geschaltete Internet-Links§ 52 Abs. 1 Z 6 GSpGVerwaltungsstrafe bis 22.000 €
Wer verbotene Ausspielungen im Inland bewirbt oder das ermöglicht§ 52 Abs. 1 Z 9 GSpGVerwaltungsstrafe bis 22.000 €
Kreditinstitute, die wissentlich und im vorsätzlichen Zusammenwirken mit dem Anbieter Einsätze weiterleiten§ 52 Abs. 1 Z 10 GSpGVerwaltungsstrafe bis 22.000 €
Wer sich gewerbsmäßig am Glücksspiel beteiligt§ 168 Abs. 2 StGBgerichtlich strafbar
Gewöhnliche Spielerin, gewöhnlicher Spieler§ 168 StGB, § 52 GSpGstraflos laut BMF und BMJ; eine Verwaltungsstrafe für bloße Spieler steht nicht im GSpG

Was das BMF sagt

Straflosigkeit ist aber keine Erlaubnis. In seinen FAQ zum Glücksspielmonopol bezeichnet das Finanzministerium drei Dinge ausdrücklich als „nicht zulässig“: das Angebot ausländischer oder sonst illegaler Glücksspiele in Österreich, das Bewerben solcher Angebote und „die Teilnahme an ausländischen elektronischen Lotterien vom Inland aus“. Dazu kommt eine praktische Warnung: Werden Gewinne vorenthalten oder kommt es zu Betrug, seien rechtliche Schritte „kaum möglich oder gar erfolgreich“. Für gewöhnliche Spieler sieht das Gesetz also keine Strafe vor, einen verlässlichen Hebel im Streitfall gibt es bei einem Anbieter ohne Konzession laut BMF aber auch nicht.

Warum „EU-Lizenz“ und „Curaçao-Lizenz“ nichts daran ändern

Auf vielen Vergleichsseiten steht „EU-Lizenz“, „Curaçao-Lizenz reicht“ oder sogar „GSpG-Konzession“ über einer Liste von Offshore-Casinos. Keine dieser Formulierungen deckt sich mit den Primärquellen.

Was das Finanzministerium wörtlich schreibt

„Eine etwa in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat erteilte Konzession berechtigt nicht zum Anbieten von Glücksspielen in Österreich!“ So steht es in den FAQ des BMF zum Glücksspielmonopol. Maßgeblich ist allein die Konzession nach dem GSpG, und eine Lizenz aus Curaçao ist keine.

Die Gerichte sehen das seit Jahren gleich. 2016 bestätigten alle drei Höchstgerichte, dass das Monopol mit dem Unionsrecht vereinbar ist: der VwGH am 16.03.2016 (Ro 2015/17/0022), der VfGH am 15.10.2016 (E 945/2016) und der OGH am 22.11.2016 (4 Ob 31/16). Auf europäischer Ebene hat der EuGH am 16.04.2026 in der Rechtssache C-440/23, einem deutschen Fall, entschieden, dass das Unionsrecht weder nationalen Online-Glücksspielverboten noch Rückforderungsklagen gegen Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten entgegensteht. Eine Malta-Lizenz ist danach keine Verteidigung. Das Argument mit der EU-Dienstleistungsfreiheit trägt also nicht.

Netzsperren über IP oder DNS und Payment-Blocking gegen ausländische Anbieter sind derzeit nicht in Kraft, vorgesehen sind diese Maßnahmen erst in der Reform. Heute existiert nur das Verbot für Kreditinstitute, im vorsätzlichen Zusammenwirken mit einem Anbieter Einsätze weiterzuleiten. Dass eine Website erreichbar ist, sagt deshalb nichts darüber, ob das Angebot zulässig ist. Hinweise zum Umgehen von Sperren gibt es auf dieser Seite nicht, auch nicht für die Zeit nach der Reform.

Was das konkret für 22BET heißt

22BET nennt auf der eigenen Website weder eine Betreibergesellschaft noch eine Registernummer, weder in den deutschen und englischen AGB noch auf der Seite „Über uns“, der Kontaktseite oder im Footer. Eine Lizenznummer, ein Lizenzsiegel oder ein Prüflink ist ebenfalls nicht zu sehen, im eingebetteten Seiten-Code steht sogar hasLicense:false. Abgerufen wurde das am 18.09.2026 über eine schwedische Verbindung, der Footer kann je nach Land abweichen. Laut Testberichten operiert 22BET mit einer Curaçao-Lizenz; auf der Website selbst wird keine Lizenznummer angezeigt. Eine Konzession nach dem GSpG hat 22BET nicht. Register und Zertifikate im Detail stehen unter Welche Lizenz zeigt 22BET tatsächlich?, die Grundlagen zur Lizenzform unter Curaçao-Lizenz: was dahintersteckt und was nicht.

Die AGB des Anbieters schieben die Rechtsfrage ausdrücklich zum Kunden. Laut AGB musst du selbst sicherstellen, dass Glücksspiel an deinem Wohnort legal ist. Die Erreichbarkeit der Website „kann nicht als offizielle Genehmigung oder rechtliche Grundlage … angesehen werden“, und mit der Registrierung bestätigst du, vorher Rechtsberatung erhalten zu haben. Wohnst du dort, wo die Nutzung illegal ist, darf 22BET das Konto schließen und das Guthaben abzüglich der seit der letzten Einzahlung gutgeschriebenen Gewinne erstatten.

Die Reform: was geplant ist und warum noch nichts davon gilt

Laut Parlamentskorrespondenz Nr. 787 vom 12.08.2026 liegt die Novelle des Glücksspielgesetzes als Regierungsvorlage 594 d.B. dem Parlament vor. Einem Ausschuss war die Vorlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugewiesen, voraussichtlich wird es der Finanzausschuss. Im Begutachtungsverfahren gingen 109 Stellungnahmen ein.

Was die Vorlage vorsieht

  • Ein „streng reguliertes Konzessionssystem für Online-Glücksspiel“ mit mehreren Anbietern statt einer einzigen Konzession.
  • Ein zentrales, anbieterübergreifendes Sperrregister und verpflichtende Einzahlungslimits über alle Anbieter hinweg.
  • Für Automaten 2 Sekunden Spielgeschwindigkeit, nach 90 Minuten eine Abkühlphase von 15 Minuten mit Aufklärungsvideos und höchstens 5 € Einsatz pro Spiel.
  • Limits auch für virtuelle Slots und verpflichtende Analysen des Spielsuchtpotenzials.
  • Werbebeschränkungen, die „gezielt weiterentwickelt“ werden sollen.
  • Netzsperren, Payment-Blocking und verdeckte Testspiele durch das Amt für Betrugsbekämpfung.
  • Eine „Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz“ für wissenschaftliche Unterstützung und Marktbeobachtung.
  • Laut BMF künftig 13 Spielbanken-Konzessionen, eine Vergabe in Paketen soll zulässig sein.

Unter den Voraussetzungen für eine Online-Konzession nennt die Vorlage zwei, die an der Vergangenheit eines Anbieters hängen: Abgabenschulden müssen beglichen sein, und alle rechtskräftigen Urteile aus Spielerschutzklagen müssen erfüllt sein.

Die geplanten Fristen

Jeder der folgenden Punkte gilt nur laut Regierungsvorlage oder laut BMF-Aussendung vom 4.8.2026 und ist noch nicht beschlossen.

  1. 4.8.2026: Notifizierung bei der EU-KommissionDas BMF hat den Entwurf der EU-Kommission übermittelt. Damit läuft eine dreimonatige Stillhaltefrist, erst nach deren Ende kann der Nationalrat beschließen. Der parlamentarische Prozess läuft parallel.
  2. Anfang November 2026: Ende der StillhaltefristEin einzelnes Datum nennt das BMF nicht, Branchenmedien schwanken zwischen zwei Tagen. Ein Beschluss ist laut Medien für den Herbst geplant; die Branchenplattform spieler-info.at schätzt „zwischen November und Dezember 2026“.
  3. 31.12.2026: Einstellungsfrist für Anbieter ohne KonzessionWer ohne heimische Konzession anbietet, muss laut Vorlage spätestens an diesem Tag aufhören, um für eine neue Konzession infrage zu kommen. Wer weitermacht, dem droht laut BMF eine Sperrfrist von 18 Monaten, ab 2030 von 24 Monaten. Das Ministerium begründet das mit „Gerechtigkeit für rund 20.000 geschädigte Spielerinnen und Spieler“.
  4. 1. Jänner 2027: Konzessionen, Sperrregister, NetzsperrenAb diesem Tag sollen neue Online-Konzessionen erteilt werden können. Gleichzeitig sollen Sperrregister, Netzsperren und Payment-Blocking in Kraft treten. Der frühere Ministerialentwurf nannte dafür laut CMS noch den Ablauf des 30.09.2027; die neuere Regierungsvorlage geht vor.
  5. 1.10.2027: frühestmögliche Gültigkeit neuer KonzessionenZwischen Erteilung und Start liegt ein „Cooling-off“. Die heutige Konzession der Österreichischen Lotterien läuft laut BMF bis 30.09.2027, also genau bis zum Vortag. Laut CMS-Analyse des Ministerialentwurfs sollen die bisherigen Regeln zu elektronischen Lotterien unter Voraussetzungen bis 31.12.2028 anwendbar bleiben.
  6. 1.1.2031: strengere Regeln für bestehende AutomatenFür Automaten, die heute nach Landesrecht bewilligt sind, sollen die verschärften Schutzregeln erst ab diesem Datum gelten.

Was noch offen ist

Noch kein geltendes Recht

Am 18.09.2026 zeigt der Gesetzestext auf jusline.at weiterhin § 12a mit den „elektronischen Lotterien“ und § 57 in der alten Systematik. Bis zum Beschluss im Nationalrat können sich Fristen, Limits und Zuständigkeiten noch ändern. Offen ist auch, welche Anbieter einen Antrag stellen: Ob 22BET das tut oder das Angebot bis Jahresende einstellt, ist nicht veröffentlicht. Wer heute schreibt, ein bestimmter Anbieter sei „ab 2027 legal“, stellt eine Vermutung als Tatsache dar.

Einzahlungslimits in Österreich: was heute gilt, was die Reform plant

Wer nach einem Online Casino ohne Limit in Österreich sucht, will oft ein bestehendes Limit loswerden. Einen Weg dorthin zeigen wir nicht. Was sich zeigen lässt: welche Grenzen heute gelten, bei wem, und was die Reform daran ändern soll.

KriteriumHeute, Stand September 2026Laut Reform, geplant
Limit unter 26 Jahrenbei win2day höchstens 250 € pro Wochelaut CMS-Analyse des Ministerialentwurfs 250 € pro Woche
Limit ab 26 Jahrenbei win2day Standardlimit von 1 bis 1.680 € pro Kalendermonat, mehr nur unter Voraussetzungenlaut CMS-Analyse 1.680 € pro Monat
Gilt über alle Anbieternein, ein anbieterübergreifendes Limit gibt es nichtja, verpflichtend
Zentrales Sperrregistergibt es nichtab 1.1.2027 für Casinos, Automaten und Online-Glücksspiel, ohne Lotterien
Virtuelle Slotskeine Angabe in den ausgewerteten Quellenlaut CMS höchstens 5 € Einsatz und 10.000 € Gewinn, mindestens 2 Sekunden pro Spiel, 15 Minuten Pause nach 90 Minuten
SportwettenLandesrecht; belegt ist Oberösterreich mit höchstens 500 € pro Wettebleiben außerhalb des GSpG

Quellen: Serviceblog von win2day, Parlamentskorrespondenz Nr. 787 vom 12.08.2026, CMS-Analyse des Ministerialentwurfs vom 10.07.2026 (Details der Regierungsvorlage können abweichen), ORF vom 29.06.2026, OGH 2 Ob 138/22s.

Zur Frage, wie man bei win2day das Limit ändert: Über 1.680 € pro Kalendermonat geht es nur unter Voraussetzungen, die wir nicht im Einzelnen erhoben haben. Für Spielbanken gilt eine eigene Schutzregel: Besteht bei einem Gast die begründete Annahme, dass sein Existenzminimum gefährdet ist, muss die Spielbankleitung nach § 25 Abs. 3 GSpG unabhängige Bonitätsauskünfte einholen und ein Beratungsgespräch führen.

Auch an der Reform gibt es Kritik. Der Wiener Suchtkoordinator bemängelte laut ORF vom 29.06.2026, dass Sportwetten dem Glücksspielgesetz auch nach der Reform nicht unterstellt sind.

Ein internationaler Anbieter ist kein Ausweg aus einem Limit, das du dir selbst gesetzt hast oder das dir ein konzessionierter Anbieter vorgibt. Wird das Limit regelmäßig zu knapp, ist das ein Signal und kein technisches Problem. Selbsttest, Sperren und Beratungsstellen findest du unter Hilfe, Selbstsperre und Limits in Österreich.

Sportwetten sind rechtlich etwas anderes

Viele Ratgeber werfen Casino und Sportwette in einen Topf, rechtlich trennt die beiden aber eine klare Linie. Die klassische Sportwette gilt laut BMF nicht als Glücksspiel, weil die Vorhersage „eher von der Geschicklichkeit als vom Zufall“ bestimmt wird. Eine Bewilligung des Bundes braucht es dafür nicht, wohl aber eine landesgesetzliche Bewilligung für die Annahme von Wetten, dazu gelten gewerbe- und gebührenrechtliche Bestimmungen.

Sportwetten im österreichischen Recht. Quellen: FAQ des BMF, OGH, Kanzlei-Zusammenfassung zu 9 Ob 76/25d, WKO Vorarlberg, Gebührengesetz auf jusline.at, ORF, abgerufen am 18.09.2026.
Einordnungdie klassische Sportwette ist laut BMF kein Glücksspiel, die Bewilligung erteilen die Länder
OGH-Rechtssatz RS0134744in Landesgesetzen geregelte Sportwetten fallen nicht unter das GSpG; zuletzt 9 Ob 76/25d vom 23.10.2025 zu E-Sports-Fußballwetten
Fehlende Landesbewilligungmacht Wettverträge laut Kanzlei-Zusammenfassung von 9 Ob 76/25d nicht zivilrechtlich nichtig
Über/Unter-Wetten während des Spielslaut OGH kein Glücksspiel, Rückforderung der Einsätze abgewiesen (WKO Vorarlberg, 13.02.2024)
Virtuelle oder aufgezeichnete RennenGlücksspiel (VwGH 2009/17/0158), online eine elektronische Lotterie und ohne Bundeskonzession unzulässig
Einsatzgrenze pro WetteLandesrecht; belegt ist Oberösterreich mit 500 € (OGH 2 Ob 138/22s vom 27.09.2022)
Wettgebühr5 % vom Einsatz seit 1. April 2025, vorher 2 %; als im Inland abgeschlossen gilt auch eine Wette, an der du vom Inland aus teilnimmst
Nach der ReformSportwetten bleiben laut Regierungsvorlage Ländersache

Daraus folgt zweierlei. Beim Wettangebot eines internationalen Buchmachers stellt sich nicht die GSpG-Frage, sondern die nach einer Landesbewilligung; eine Übersicht über die Wettgesetze aller neun Länder haben wir nicht erhoben. Außerdem ist die Grenze dünner als gedacht: Ein computergeneriertes Rennen im Wettbereich ist rechtlich Glücksspiel und damit Sache des GSpG. Wie Live-Wetten praktisch ablaufen, steht unter Live-Wetten mit Cash-out und ihren Fallstricken.

Steuern auf Gewinne: was belegt ist und was nicht

Die kurze Antwort, die man überall liest, lautet „steuerfrei“. Die Quellen sagen etwas Engeres. Laut WKO unterliegen Lotteriegewinne und Gewinne aus Preisausschreiben nicht der Einkommensteuer, weil solche Gewinne nicht als Einkünfte gelten. win2day schreibt, dass Gewinne aus konzessioniertem Glücksspiel für Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei sind, bei Sportwetten, „solange keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt“. Steuerpflichtig sind die Erträge aus dem angelegten Gewinn: laut Österreichischen Lotterien 25 % KESt auf Zinsen und 27,5 % auf Dividenden.

Die Lücke in den Quellen

Für Gewinne bei nicht konzessionierten Offshore-Anbietern gibt es in keiner BMF-Quelle eine ausdrückliche Regelung. Die Steuerfreiheit hängt in allen Quellen am konzessionierten Glücksspiel und an Privatpersonen. Wie ein Gewinn bei einem Anbieter ohne heimische Konzession steuerlich zu behandeln ist, ist nicht veröffentlicht; im Einzelfall klärt das eine Steuerberatung und nicht diese Seite. Mehr dazu unter Steuern auf Gewinne in Österreich.

Rückforderung von Spielverlusten: was die Gerichte entschieden haben

Rückforderung und Haftung bei Online-Glücksspiel ohne Konzession. Quellen: Entscheidungsseiten des OGH, Berichte zu den EuGH-Urteilen, abgerufen am 18.09.2026. Darstellung der Urteilslage, keine Rechtsberatung.
EntscheidungDatumKernaussage
OGH 4 Ob 199/16t20.12.2016Eine partielle Geschäftsunfähigkeit wegen Spielsucht berechtigt zur Rückabwicklung der Glücksspielverträge und zur Rückforderung der Einsätze.
OGH 1 Ob 229/20p22.06.2021Anbieter ohne Konzession handeln in Österreich gesetzwidrig, die Verträge mit heimischen Spielern sind unwirksam, der Einsatz ist zu erstatten. Im Fall ging es um einen Anbieter mit Sitz und Lizenz in Gibraltar.
OGH 8 Ob 21/24g26.06.2024Auch der Anbieter ohne Konzession, hier mit Sitz in Malta, kann ausbezahlte Gewinne zurückfordern, weil die Verträge absolut nichtig sind. Der Spieler soll nicht Gewinne behalten und zugleich Verluste zurückfordern können.
OGH 1 Ob 52/24i24.07.2024Auch wer eine für verbotene Ausspielungen genutzte Website mitbetreibt, haftet für die Spielverluste, selbst ohne Vertragspartner der Spiele zu sein.
EuGH C-77/24 „Wunner“15.01.2026Klagt ein Spieler aus Österreich gegen Geschäftsführer eines ausländischen Anbieters ohne heimische Lizenz, im Fall eines maltesischen, ist nach der Rom-II-Verordnung österreichisches Deliktsrecht anwendbar.
EuGH C-440/2316.04.2026Das Unionsrecht steht weder Online-Glücksspielverboten noch Rückforderungsklagen entgegen; eine Malta-Lizenz ist keine Verteidigung, die Klagen sind nicht rechtsmissbräuchlich.

Die Entscheidung vom 26.06.2024 wirkt in die Gegenrichtung: Danach kann der Anbieter seinerseits ausbezahlte Gewinne zurückverlangen.

Wo die Grenzen liegen

  • Sportwetten: Verluste sind laut Einschätzung der Kanzlei Peschel „generell“ nicht rückforderbar, weil Sportwetten rechtlich nicht als Glücksspiel gelten. Eine fehlende Landesbewilligung macht den Wettvertrag laut Kanzlei-Zusammenfassung von 9 Ob 76/25d nicht nichtig.
  • win2day: Verluste beim konzessionierten Anbieter sind nach derselben Einschätzung ebenfalls nicht rückforderbar. Ausnahme in beiden Fällen: pathologische Spielsucht mit partieller Geschäftsunfähigkeit, meist durch ein Gutachten belegt.
  • Verjährung: Kanzleien geben an, Verluste ließen sich „bis zu 30 Jahre rückwirkend“ zurückfordern. Einen OGH-Rechtssatz dazu haben wir nicht geprüft, als gesicherte Tatsache gilt die Angabe hier nicht.
  • Vollstreckung: Malta schützt Anbieter seit 2023 mit „Bill 55“ (Art. 56A Gaming Act) vor der Vollstreckung ausländischer Urteile. Generalanwalt Emiliou hielt das in seinen Schlussanträgen zu C-683/24 vom 23.04.2026 für unzulässig, ein Urteil war bei unserer Prüfung am 18.09.2026 nicht auffindbar. Der Status ist offen.

Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung und keine Empfehlung zu klagen. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab, und eine Kanzlei vermitteln wir nicht.

Der Markt in Zahlen: Studien, keine Statistik

Die Zahlen, die in der Reformdebatte kursieren, stammen aus privaten Marktstudien und aus Angaben von Interessenvertretern, nicht aus einer amtlichen Statistik. Die Tabelle nennt deshalb bei jedem Wert, woher er kommt.

Glücksspielmarkt Österreich. Quellen: BRANCHENRADAR laut APA-OTS vom 3.2.2026 und 3.6.2026 sowie APA-Bericht, OVWG und Casinos Austria laut SN/APA, GÖG-Erhebung 2022, § 57 GSpG. Private Studien sind keine amtliche Statistik.
KennzahlWertQuelle und Art
Brutto-Spiel- und Wetterträge gesamt 2025rund 2,48 Mrd. € (+4,3 %)BRANCHENRADAR, vorläufig, private Studie
davon Online-Glücksspiel551 Mio. € (+11,2 %), win2day und mehr als 40 weitere AnbieterBRANCHENRADAR, private Studie; Anbieterzahl laut APA-Bericht
davon Sportwetten520 Mio. € (+2,8 %)BRANCHENRADAR, private Studie
davon Lotterienrund 800 Mio. € (+5,7 %)BRANCHENRADAR, private Studie
Spielbanken sowie Automaten außerhalb der Casinos (Landesausspielungen und VLT)rund 300 Mio. € und 312 Mio. €APA-Bericht zur selben Studie
Kanalisierung zu win2day46,7 %, bezogen auf den Online-Bruttospielertrag 2024BRANCHENRADAR, private Studie
Anteil der Online-Spieler bei Casinos Austria und Lotterienrund 35 %Branchenverband OVWG
Marktanteil win2dayrund 60 %Casinos Austria, Eigenangabe
Spielten in den letzten 12 Monaten Glücksspiel oder Sportwetten47 %GÖG-Repräsentativerhebung, N = 5.963
Hinweise auf problematisches oder pathologisches Spielverhalten1,8 %GÖG-Erhebung, Wellen 2020 bis 2022
Glücksspielabgabe allgemein und für elektronische Lotterien17,5 % vom Einsatz und 45 % der Jahresbruttospieleinnahmen§ 57 Abs. 1 und 2 GSpG

Die Spanne bei der Kanalisierung ist die eigentliche Aussage: Je nach Quelle und Bezugsgröße liegt der Anteil des konzessionierten Anbieters zwischen rund 35 % und rund 60 %, und keine der drei Zahlen ist amtlich. BRANCHENRADAR prognostiziert bei unveränderter Rechtslage bis 2031 rund 1 Mrd. € Online-Bruttospielertrag und eine auf rund 39 % sinkende Kanalisierung.

Hilfe und Spielerschutz in Österreich

Wenn Spielen mehr Geld oder Zeit kostet als geplant, helfen diese Stellen weiter, bundesweit und in den Ländern.

Hilfsangebote. Quellen: BMF-Verzeichnis „Hilfsangebote in den Bundesländern“, wien.gv.at und playsponsible.at, abgerufen am 18.09.2026.
Glücksspielsucht-Hotline der MedUni Wien0800 20 52 42, österreichweit kostenfrei
Spielsuchthilfe WienStolberggasse 26/3. Stock, 1050 Wien, 01/544 13 57, auch für Angehörige
Anonyme Spieler Österreich, Selbsthilfe0660/123 66 74
Anton Proksch Institut01/880 10-0, Suchtberatung auch in Baden und Wiener Neustadt
Fachstelle für Glücksspielsucht Steiermark+43 664 964 36 92, Graz
Stabsstelle für Spielerschutz im BMFJohannesgasse 5, 1010 Wien, mit Selbsttest „Bin ich gefährdet?“ und Link zur Schuldnerberatung
Alle 9 BundesländerVerzeichnis „Hilfsangebote in den Bundesländern“ des BMF
playsponsible.atLimitierung, Selbstsperre und Sperre von Glücksspiel-Websites; Portal von Casinos Austria und Lotterien

Ein zentrales, anbieterübergreifendes Sperrregister gibt es heute nicht. Eine Selbstsperre gilt deshalb nicht automatisch bei allen Anbietern. Selbsttest und Sperren im Detail stehen unter verantwortungsvoll spielen.

Die Primärquellen dieser Seite

Alle Quellen wurden am 18.09.2026 abgerufen, die Gesetzestexte über jusline.at. Weitere Themen aus Recht und Praxis findest du unter alle Ratgeber im Überblick.

Wer trotzdem international spielt, liest vorher diese vier Punkte

Die Entscheidung bleibt bei dir. Wenn du dich trotzdem für einen internationalen Anbieter entscheidest, lies bei 22BET vor der ersten Einzahlung diese vier Punkte.

  • AGB, Abschnitt 2: Die Verantwortung für die Rechtslage am Wohnort liegt laut AGB bei dir. Bei unzulässiger Nutzung kann 22BET das Konto schließen und das Guthaben abzüglich der Gewinne seit der letzten Einzahlung erstatten.
  • Bonusbedingungen: Das Casinopaket bis 1.500 € und 150 Freispiele ist an einen 35-fachen Umsatz und einen Maximaleinsatz von 5 € gebunden. Wie sich das rechnet, zeigt der Beitrag Bonusbedingungen mit Rechenbeispiel.
  • Die Gegenrichtung der Urteile: Nach OGH 8 Ob 21/24g kann ein Anbieter ohne Konzession ausbezahlte Gewinne zurückfordern, und das BMF nennt rechtliche Schritte bei vorenthaltenen Gewinnen „kaum möglich“.
  • Dein eigenes Budget: Leg die Summe vor der Einzahlung fest. Ein anbieterübergreifendes Limit, das dich bremst, gibt es heute nicht.

Auszahlung, Support und Konto haben wir im 22BET-Test mit unseren Erfahrungen geprüft.

Die Bedingungen bei 22BET selbst nachlesen

AGB und Bonusbedingungen stehen beim Anbieter im Original. Ein Aktionscode ist nicht nötig.

Häufige Fragen

Ist Online Casino in Österreich legal?
Nur mit Konzession nach dem Glücksspielgesetz, und die einzige Online-Konzession hält die Österreichische Lotterien GmbH für win2day, berechtigt bis 30.09.2027. Anbieter ohne diese Konzession dürfen in Österreich nicht anbieten, auch nicht mit einer Lizenz aus einem anderen EU- oder EWR-Staat. Gewöhnliche Spieler sind nach § 168 StGB nicht strafbar, das BMF nennt die Teilnahme bei ausländischen Anbietern aber „nicht zulässig“.
Mache ich mich strafbar, wenn ich in einem Online Casino spiele?
Als gewöhnliche Spielerin oder gewöhnlicher Spieler nicht. § 168 Abs. 2 StGB erfasst nur die gewerbsmäßige Beteiligung, und laut BMF und Justizministerium bleibt straflos, wer nicht zugleich Veranstalter oder Förderer ist. Eine Verwaltungsstrafe für bloße Spieler steht nicht im GSpG. Gleichzeitig nennt das BMF die Teilnahme an ausländischen elektronischen Lotterien vom Inland aus „nicht zulässig“. Straflos heißt also nicht erlaubt.
Welche Online Casinos sind in Österreich legal?
Nach der Konzessionärsliste des Finanzministeriums nur eines: win2day, betrieben von der Österreichischen Lotterien GmbH. Eine Liste „legaler“ internationaler Casinos gibt es nicht, weil kein weiterer Online-Anbieter eine Konzession hat. Das ändert sich erst, wenn die Reform beschlossen ist und neue Konzessionen gelten, laut Regierungsvorlage frühestens ab 1.10.2027.
Reicht eine EU- oder Curaçao-Lizenz, um in Österreich anbieten zu dürfen?
Nein. Laut BMF berechtigt eine in einem anderen EU- oder EWR-Staat erteilte Konzession nicht zum Anbieten von Glücksspielen in Österreich, und eine Lizenz aus Curaçao ist ebenfalls keine Konzession nach dem GSpG. VwGH, VfGH und OGH haben das Monopol 2016 als unionsrechtskonform bestätigt. Der EuGH hat am 16.04.2026 in C-440/23 entschieden, dass eine Malta-Lizenz keine Verteidigung ist.
Was ändert die Glücksspielgesetz-Novelle 2026?
Die Regierungsvorlage 594 d.B. sieht mehrere Online-Konzessionen statt einer vor, dazu ein zentrales Sperrregister, verpflichtende anbieterübergreifende Einzahlungslimits, Netzsperren und Payment-Blocking. Neue Online-Konzessionen könnten ab 1.1.2027 erteilt werden und frühestens ab 1.10.2027 gelten. Beschlossen ist die Novelle nicht, am 18.09.2026 galt weiter die alte Fassung.
Gibt es in Österreich Netzsperren für Online Casinos?
Heute nicht. IP- und DNS-Sperren sowie Payment-Blocking gegen ausländische Anbieter sind nicht in Kraft, laut Regierungsvorlage sollen diese Maßnahmen ab 1.1.2027 kommen. Derzeit gibt es nur das Verbot für Kreditinstitute, im vorsätzlichen Zusammenwirken mit einem Anbieter Einsätze weiterzuleiten. Hinweise zur Umgehung von Sperren geben wir nicht.
Gibt es ein Online Casino ohne Limit in Österreich?
Beim einzigen konzessionierten Anbieter nicht: Bei win2day gelten unter 26 Jahren höchstens 250 € pro Woche, ab 26 ein Standardlimit von 1 bis 1.680 € pro Kalendermonat, mehr nur unter Voraussetzungen. Ein anbieterübergreifendes Limit gibt es heute nicht, es ist erst mit der Reform geplant. Internationale Anbieter stellen wir bewusst nicht als Weg dar, Limits zu umgehen.
Kann ich Spielverluste zurückfordern?
Der OGH hat 2021 in 1 Ob 229/20p entschieden, dass Verträge mit Anbietern ohne Konzession unwirksam sind und der Einsatz zu erstatten ist. Das gilt allerdings auch umgekehrt: Nach 8 Ob 21/24g kann der Anbieter ausbezahlte Gewinne zurückfordern. Verluste aus Sportwetten sind laut Kanzleieinschätzung generell nicht rückforderbar. Das ist eine Darstellung der Urteilslage, keine Rechtsberatung.

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